Planungen Windpark Breuberg

Aktuelle Planung

Waldeigentümerin: Bofrost Familienstiftung
In Vorplanung: 7 Windräder
Gesamthöhe pro Windrad: ca. 250 m
Standort: von Arnheiter Höhe bis Querberg (Breuberg Hainstadt bis Lützelbach Waldrücken, siehe Plan)
Rodungsfläche pro Windrad: ca. 1,5 ha (2 Fussballfelder), Wegebau für Transporte inkl. Kräne etc.
Gesamtfläche Windpark: Ca. 70.000 Bauflächen (Rodung) plus notwendige Abstandsflächen, in denen die Natur nicht unbeeinträchtigt ist.
Einnahmen Grundeigentümer pro Windrad pro Jahr: 50.000 bis 70.000 Euro seien „gute Mittelwerte“, heißt es bei der Deutschen Energie-Agentur (Dena) in Berlin.
Einnahmen der Eigentümer der Grundstücke, unter denen die Stromleitungen verlegt werden: ca. 6000 Euro/Jahr
Einnahmen Eigentümer der Wege für Wegerecht: unbekannt.
Projektgesellschaft: juwi AG Wörrstadt
Bauverfahren (siehe auch unten): jetzt Windmessungen und Vorplanung abgeschlossen. Bauantarg wird jederzeit gestellt. Danach 4 Wochen Zeit zur Klage durch die Gemeinde. Kosten ca. 150.000 Euro.

Artikel im Odenwälder Echo
Pläne & Impressionen
Baugenehmigungsverfahren & Immissionsschutz

WEA mit einer Gesamthöhe von über 50 Metern bedürfen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung.
Spätestens gleichzeitig mit der öffentlichen Bekanntmachung des Vorhabens fordert die Genehmigungsbehörde die anderen Behörden, deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird, auf, binnen eines Monats eine Stellungnahme für ihren Zuständigkeitsbereich abzugeben. Dazu gehört insbesondere auch das nach § 36 BauGB erforderliche Einvernehmen der Standortgemeinde. 

Bauvorlagen 

Hierzu gehören alle Unterlagen, die für die Beantragung der Baugenehmigung erforderlich sind. Diese ergeben sich regelmäßig aus den Bauprüfverordnungen der Länder. 
  • Hierzu gehören auch
  • Standsicherheitsnachweis
  • Schutz vor Eiswurf 
  • Brandschutz
  • Rückbauverpflichtungserklärung mit entsprechendem Sicherungsmittel (Baulast, Bankbürgschaft) 
  • Erklärung über Art, voraussichtliche Menge, Verwertung bzw. Beseitigung der anfallenden Abfälle 
  • Bezeichnung der wassergefährdenden Stoffe nach Art und Menge, vorgesehene Schutzmaßnahmen 
  • Gutachten mit: Schallimmissionsprognose, Schattenwurfprognose, Landschaftspflegerischer Begleitplan/Artenschutzgutachten, in bestimmten Fällen außerdem Bodengutachten, Turbulenzgutachten 
Der für das konkrete Vorhaben erforderliche Inhalt des Genehmigungsantrags wird zweckmäßigerweise vor Antragstellung in der Antragsberatung mit der Genehmigungsbehörde abgestimmt.

Wird der Schwellenwert von 20 WEA nicht erreicht, so wird im Rahmen einer allgemeinen (6 bis 19 Anlagen) oder standortbezogenen Vorprüfung (3 bis 5 Anlagen) des Einzelfalles ermittelt, ob das Vorhaben nach Einschätzung der Genehmigungsbehörde aufgrund überschlägiger Prüfung erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann. Wenn diese Prüfung – wie regelmäßig – negativ ausfällt, ist eine UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung) nicht erforderlich.

Das förmliche Verfahren

Führt die Vorprüfung hingegen zu dem Ergebnis, dass eine UVP erforderlich ist oder wird der Schwellenwert von 20 WEA im räumlichen Zusammenhang erreicht oder überschritten, ist das Genehmigungsverfahren als förmliches Genehmigungsverfahren durchzuführen. In diesem Fall ist das Vorhaben öffentlich bekannt zu machen, Antrag und Unterlagen sind für einen Monat zur Einsicht öffentlich auszulegen. Während des Auslegungszeitraums und zwei Wochen darüber hinaus kann die Öffentlichkeit gegenüber der Genehmigungsbehörde schriftliche Einwendungen vorbringen. 
 
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